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Das Schloss Zweibrücken ist ein Bauwerk in der pfälzischen Stadt Zweibrücken. Nach dem Wiederaufbau ist es seit 1965 Sitz des Pfälzischen Oberlandesgerichtes und der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Es ist heute der größte Profanbau der Pfalz.
Vorgänger des heutigen Schlosses war eine im 12. Jahrhundert von den Grafen von Zweibrücken errichtete Burg zum Schutz einer benachbarten Handelsstraße. Diese Burg lag am östlichen Schenkel des Dreiecks das heute den Schlossplatz bildet. Im 16. und 17. Jahrhundert wurde das Schloss, inzwischen Residenz der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, durch die Wittelsbacher Herzöge mehrfach erweitert und umgestaltet. Nach dessen Zerstörung 1677 im Holländischen Krieg errichtete man das Schloss in seiner heutigen Form 1725. Dieses Schloss, welches entsprechend dem Stil der Zeit nicht Verteidigungszwecken, sondern Repräsentationszwecken diente, wurde am nördlichen Schenkel des Dreiecks errichtet. 1793 wurde dieses durch die napoleonischen Truppen zerstört, nach Beendigung der napoleonischen Herrschaft jedoch durch Maximilian I. neu errichtet. 1945 kam es infolge des Kriegsbombardements zur abermaligen Zerstörung des Schlosses. Die Restaurierung von 1962 bis 1964 fand nach den in Nancy gefundenen Originalplänen von Jonas Erikson Sundahl in der vornapoleonischen Form statt.
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