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Das Altschloss bei der Taunusortschaft Hohenstein-Breithardt beschreibt den vermuteten Burgstall einer in Spornlage befindlichen, mittelalterlichen Befestigung. Ob sich hier eine Burg befand, ist umstritten.
Die geschichtliche Einordnung der Befestigung ist nicht klar. Denkbar ist, dass es sich hier um den Sitz der Herren von Breithardt gehandelt haben könnte, was eine Entstehung vor 1390 bedeuten würde. Die Herren von Breithardt sind erstmals für das Jahr 1387 nachweisbar. Ihr Anteil an Breithardt fiel allerdings 1404 an Nassau-Idstein.
Eine andere Theorie bringt die Befestigung in den Zusammenhang mit einer Fehde zwischen einem Zweig der Herren von Hohenstein und den Grafen von Katzenelnbogen einerseits und Nassau-Usingen andererseits. Hintergrund dieser Fehde waren die Besitzrechte um das 1418 mit Stadtrechten ausgestattete Breithardt. Dies würde ein Entstehen nach 1407 nahelegen.
Eine Verlehnung der Befestigung ist nicht bekannt. Spätestens 1457 war die Anlage bereits aufgegeben.
Der Bereich des Burgstalls ist ein Bodendenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.
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