Erbgroßherzogliches Palais Karlsruhe
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Das Erbgroßherzogliche Palais in Karlsruhe an der Kriegsstraße ist seit 1950 der Sitz des Bundesgerichtshofs.

Es wurde 1891 bis 1897 für den damaligen Erbgroßherzog, späteren Großherzog Friedrich II. von Baden (1857-1928) und seine Gemahlin Hilda von Nassau (1864-1952) erbaut. Auch als Friedrich 1907 seinem Vater auf den Thron folgte, blieben beide dort wohnen.

Die genutzte Liegenschaft umfasst eine Fläche von rund vier Hektar, eingebettet in ein parkähnlich gestaltetes Außengelände. Das Erscheinungsbild der Gartenanlage unterlag in den letzten 140 Jahren einem steten Wechsel und hat sich mit der jüngst erfolgten Erweiterung des Bundesgerichtshofs erneut gewandelt.

Die wesentlichen Gelände-Gestaltungsmerkmale auf der Nordseite des imposanten, auf einem künstlichen Hügel entstandenen Palais wurden im Jahr 1817 durch den damaligen großherzoglich badischen Oberbaudirektor Friedrich Weinbrenner im Zusammenhang mit der Planung eines Gartenpalais entworfen und umgesetzt.

Der Garten auf der Südseite des Palais (der zur Kriegsstraße gerichteten Seite) wurde Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge der Erweiterung des ursprünglichen Gartenschlösschens durch den damaligen Vorstand der Baudirektion, Josef Durm, neu gestaltet. Kernstück war unter anderem eine in sechs Stufen von einer Terrasse hinabführende und in einem runden Bassin mit Fontäne mündende Kaskade. Mit Ausnahme der Terrasse, die im Jahr 2006 generalsaniert wird, fiel die Kaskade im Jahr 1970 dem autogerechten Ausbau der Kriegsstraße und des Karlstors zum Opfer. Der heute vorhandene Galatea-Brunnen von Karl Friedrich Moest fand seinen Standort beim Bundesgerichtshof dagegen erst im Jahr 1954.

Solange die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ebenfalls auf dem Gelände in der Herrenstraße untergebracht war, mussten große Teile des Gartens mangels anderer Alternativen zurückgebaut und als Parkflächen genutzt werden. Mit dem Umzug der Bundesanwaltschaft in das neu errichtete Gebäude in der Brauerstraße und der Erweiterung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2003 konnte eine ursprünglich geplante Tiefgarage aus Kostengründen nicht realisiert werden. Dennoch erhielt der Garten viele Elemente seiner ursprünglichen Charakteristik zurück. Hierzu zählen insbesondere die weiten Rasenflächen und der alte Baumbestand.

Trotz des Wegzugs der Bundesanwaltschaft wurde die Parkanlage der Öffentlichkeit bislang aufgrund der seit dem Jahr 2001 verschärften Sicherheitslage nicht zugänglich gemacht.


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