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Das Haus Stockum ist eine ehemalige Wasserburg im Gebiet der zum Kreis Viersen zählenden Stadt Willich im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Innerhalb des Willicher Stadtgebiets befindet sich der im frühen 17. Jahrhundert errichtete Backsteinbau[5] etwas südlich des Stadtteils Anrath, ungefähr zwischen der Anrather Außenwohnlage Vennheide, der ländlichen Ortschaft Clörath und dem meistens zum Stadtteil Neersen gerechneten Weiler Hagwinkel/Am Bökel.
Das Grundstück des heutigen Haus Stockum einschließlich der zugehöringen Ländereien befand sich seit dem 10. Jahrhundert im Grundbesitz der Abtei Gladbach und gehörte politisch seit dem Jahr 1349 zum Territorium des einstigen Kurfürstentums Köln, wo es dem damaligen Amt Oedt zugeordnet war.[8][9][10]Im Jahr 1408 wurde das Gelände des späteren Haus Stockum erstmals urkundlich erwähnt, als ein Arnold von Huntzler (oder Honselaer) von der Abtei Gladbach mit dem seinerzeit hier befindlichen Hof zu Klüppelsrade belehnt wurde. Der Hof zu Klüppelsrade, auch Klüppelshof oder Dollenhof genannt, war ursprünglich ein sog. Ritterlehen und daher während früherer feudalzeitlicher Epochen von der Steuer- und Abgabenpflicht befreit.[1][2]
Die Lehnsbücher der Abtei Gladbach listen für das 15. und das 16. Jahrhundert eine Reihe weiterer Nutzungsberechtigter auf, schließlich wurde im Jahr 1596 eine gewisse Elisabeth von Holthausen, Witwe des Johann von Hasselholtz genannt Stockheim mit dem Grundstück belehnt. Bei der Sippe mit dem etwas umständlichen Familiennamen von Hasselholtz genannt Stockheim handelte es sich vermutlich um Nachkömmlinge eines Aachener Patriziergeschlechts. Nachfolger als Inhaber des Lehens waren zwei Söhne dieser Witwe, und zwar zunächst ein Reiner von Hasselholtz genannt Stockheim, später dann ein (Johann) Wilhelm von Hasselholtz genannt Stockheim
Der erstgenannte dieser beiden, Reiner v. Hasselholtz gen. Stockheim, begann im Jahr 1618 auf dem Grundstück des bisherigen Klüppelshofs mit dem Neubau der schließlich 1621 fertiggestellten Wasserburg[4] Haus Stockum, wobei der Name "Stockum" von einer (früheren) Hasselholtzschen Besitzung in den Niederlanden[11] abgeleitet worden sein soll.[1][3]
Im Jahre 1655 heiratete dann eine Maria Sibilla, Fräulein von Hasselholt genannt Stockheim zum Dollenhof, wahrscheinlich eine Tochter des o.g. Wilhelm v. Hasselholtz gen. Stockheim und zu einem späteren Zeitpunkt offenbar Erbin des Anwesens, einen gewissen Georg Balthasar von Mernich zu Schauenstein, der Oberst im Dienst des spanischen Militärs war. Dieser Balthasar von Mernich zu Schauenstein diente dem spanischen König dabei unter anderem als Statthalter in der heute nordfranzösischen Stadt Valenciennes,[1] die damals ebenso zu den Spanischen Niederlanden gehörte wie das nur einige hundert Meter südlich von Haus Stockum beginnende Gebiet der Herrlichkeit Viersen.
Ab 1666 ist dann zunächst ein Constantin Theodor von Hasselholt genannt Stockheim zum Dollenhof, wahrscheinlich ein Sohn des zuvor erwähnten Wilhelm v. Hasselholtz gen. Stockheim bzw. ein Bruder jener inzwischen als Frau von Mernich zu Schauenstein verheirateten Maria Sibilla, als Inhaber des Anwesens überliefert.[14][1] Auch die Eheleute von Mernich zu Schauenstein wohnten offenbar weiterhin auf Haus Stockum. So gewährte beispielsweise Adrian Wilhelm von Viermund, u.a. Herr von Neersen und Erbvogt zu Anrath, dem Oberst von Mernich zu Schauenstein im Jahr 1658 das Jagdrecht auf Neersener Gebiet und im Jahr 1669 lässt das Ehepaar von Murnau zu Schauenstein in der Anrather Pfarrkirche einen Sohn auf den Namen Wilhelmus Franciscus Arnoldus (= Wilhelm Franz Arnold) taufen.[1]
Am 27. November 1673 erwarb der bereits erwähnte Georg Balthasar von Mernich zu Schauenstein schließlich für 12.000 Brabanter Gulden vom Spanischen König Karl II. die Jurisdiktionsrechte über die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit in der benachbarten Herrlichkeit Viersen, die vom spanischen Herrscher meistbietend versteigert worden war.[1][15] Hierüber entwickelte sich ein Rechtsstreit mit dem Kölner Stift St.Gereon, das sich als ursprünglicher Inhaber der Viersener Grundherrschaft heftig gegen den Verkauf der Gerichtsbarkeit an eine Privatperson wehrte.[1][16]Die durch den Oberst von Mernich erworbenen Jurisdiktionsrechte waren dabei offenbar erblich, denn nachdem dieser in seiner Funktion als Statthalter von Valenciennes dort im März 1677 im Rahmen des Niederländisch-Französischen Krieges umgekommen war, ging das Juristdiktionsrecht über die Viersener Gerichtsbarkeit auf dessen hinterbliebene Witwe Maria Sibilla von Mernich zu Schauenstein, geborenene von Hasselholtz genannt Stockheim zum Dollenhof über,[1][15] die sich fortan Frau von Viersen nannte.[16]
Mit dem Erwerb der Gerichtsbarkeit über Viersen hatte sich der Oberst von Mernich offenbar schon fast übernommen, die wegen des fortdauernden Rechtsstreits mit dem Stift St.Gereon fälligen Prozessgebühren stellten eine zusätzliche Belastung dar, so dass Maria Sibilla von Mernich usw. gleich zu Beginn ihrer Gerichtsherrschaft als Frau von Viersen in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Die ihr drohende private Zahlungsunfähigkeit bewirkte dann 1687 einen Weiterverkauf der Viersenerer Jurisdiktionsrechte zum ursprünglichen Erwerbspreis von wiederum 12.000 Brabanter Gulden. Käufer war das Kölner Stift St.Gereon, das ohnehin Grundherr in Viersen war, während die Territorialherrschaft dort weiter vorerst beim spanischen König lag.[1][16] Durch die Weiterveräußerung der Viersener Gerichtsbarkeit konnte die Witwe von Mernich zwar dank des dabei erzielten Erlöses ihren Besitz vorerst halten, politisch versank das Haus Stockum bzw. dessen Besitzer jedoch dadurch in der Bedeutungslosigkeit.
Nach dem im Jahr 1687 gerade noch verhinderten Privatbankrott standen der Witwe von Mernich zu Beginn des 18. Jahrhunderts erneut wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Der spanische König Karl II. war kinderlos, mit ihm starb im Jahr 1700 der letzte habsburgische Herrscher auf dem spanischen Thron. Der Streit um seine Nachfolge führte ab 1701 zum sog. Spanischen Erbfolgekrieg,[17] in dessen Verlauf auch das Haus Stockum durch seine grenznahe Lage[12] zu den Spanischen Niederlanden in Mitleidenschaft gezogen wurde, weil es immer wieder zu Plünderungen durch hier aufmarschierendes oder verweilendes Militärpersonal kam. Dies führte zu erneuter Verschuldung der Witwe von Mernich, so dass 1707 ein zwangsweiser Verkauf des Anwesens unvermeidlich schien, der schließlich nur deswegen ausblieb, weil die frühere Gerichtsherrin von Viersen noch im selben Jahr verstarb.[1]
Nachfolger der Witwe von Mernich als Inhaber des Hauses Stockum wurde ihr Schwiegersohn, ein Freiherr Johann Wilhelm von Kessel, der seit dem Jahr 1702 mit ihrer Tochter Anna Katharina Sophia von Mernich verheiratet war, dabei hatte jener Freiherr von Kessel offenbar von der Witwe von Mernich auch deren Schuldenlast übernommen, die er ebenso wenig mindern konnte. Dies führte im Jahre 1716 zur Zwangsversteigerung des Anwesens durch das Gericht zu Oedt. Dem Freiherrn von Kessel gelang es jedoch, das Haus Stockum im Familienbesitz zu halten, in dem er den Besitz im Namen seiner drei Söhne selber ersteigerte. Auch in der Folgezeit besserte sich die finanzielle Gesamtlage jedoch nicht wesentlich, und so wurde der Freiherr von Kessel 1720 sogar in Erzwingungshaft genommen, weil er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam. Außerdem forderte das Gericht zu Oedt Erbpächter und Zinsleute dazu auf, an den Freiherrn von Kessel keine Abgaben mehr zu leisten. Im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts ging der Besitz dann wohl auf Werner Volmar Balthasar Adolf von Kessel, den zweiten Sohn des Ehepaares von Kessel, über.[1]
Im Jahr 1794 kam es dann zur Besetzung des linksrheinischen Gebiets (des heutigen Deutschlands), wozu auch der größte Teil das Kurfürstentums Köln mit dem Amt Oedt und Haus Stockum gehörte, durch französische Revolutionstruppen. Infolgedessen wurde in den Jahren 1795 und 1796 eine französische Lazarettverwaltung im Haus Stockum untergebracht.[1][17] Dabei beschränkte sich Frankreichs Herrschaft im Rheinland nicht auf die bloße Militärpräsenz, auch im zivilen Bereich wurden schrittweise französische Verwaltungsstrukturen eingeführt, auch zum Zweck der Eingliederung des Gebiets in den französischen Staat. In diesem Zusammenhang wurde 1798 von der französischen Verwaltung eine kommunale Gebietsreform durchgeführt. Dabei wurde das Gebiet von Clörath (mit Haus Stockum), das bisher zum Amt Oedt gehörte, von diesem abgetrennt und statt dessen der von den Franzosen neu gegründeten Bürgermeisterei („Mairie“) Neersen zugeschlagen.
Im Anschluss an die Niederlage des französischen Kaisers Napoléon Bonaparte in der Schlacht bei Waterloo im Jahre 1815 fiel das Gebiet dann an Preußen, das eine der Siegermächte der napoleonische Kriege war. Die neue preußischen Verwaltung beließ es bei der von den Franzosen eingerichteten Zugehörigkeit Clöraths mit Haus Stockum zur Bürgermeisterei Neersen.
Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts sind für das Haus Stockum keine adeligen Inhaber mehr überliefert.[4][17] Auch unter den neuen bürgerlichen Eigentümern setzte sich der Niedergang des Anwesens, der bereits unter den Eheleuten von Mernich Ende des 17. Jahrhunderts begonnen hatte, allmählich fort. Große Teile des zum früheren Rittergut gehörenden Landbesitzes wurden nach und nach an die Bauern der umliegenden Höfe verkauft, gegen Ende des 19. Jahrhunderts ging schließlich der Besitz des restlichen Anwesens auch auf einen benachbarten Landwirt über. In dieser Zeit verfiel der Gebäudekomplex immer mehr, die Wirtschaftsgebäude des Anwesens wurden abgebrochen, und mit dem dabei anfallenden Bauschutt füllte man die Wassergräben auf, so dass von deren einstiger Tiefe nicht viel blieb. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war schließlich auch das noch verbliebene Wohngebäude, das Herrenhaus, nicht mehr bewohnbar.[1]
Eine Besserung der Situation trat erst ein, nachdem im Jahr 1925 ein Dr. Josef Jörg, seinerzeit Landrat des früheren Kreises Gladbach, wozu damals auch Neersen mit Clörath und Haus Stockum gehörte, das Grundstück mit dem noch vorhandenen Herrenhaus erworben hatte. Mit finanzieller Unterstützung des Vereins für Denkmalpflege in der Rheinprovinz ließ Dr. Jörg das Anwesen wiederherrichten: Dächer und Türme wurden restauriert, die Fundamente gestützt und die Teichanlage auf der West- bzw. Nordwestseite des Wohnhauses, die Teil des Wassergrabensystems war, wurde wiederhergestellt, so dass die Bausubstanz vom Wohnhaus des früheren Rittergutes insgesamt gerettet werden konnte und als repräsentatives Herrenhaus bis in die Gegenwart erhalten blieb.
Das Haus Stockum wurde am 14. März 1993 unter der Listennummer 3 der Denkmalliste der Stadt Willich als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Haus Stockum (Willich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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Foto: Käthe und Bernd Limburg, www.limburg-bernd.de / Lizenz: Creative Commons BY-SA-3.0 de [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons
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