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Der St. Petri-Dom zu Schleswig zählt zu den bedeutendsten Baudenkmälern Schleswig-Holsteins. Er ist die Predigtkirche des Bischofs des Sprengels Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
850 entstand die Missionskirche in Haithabu. In den Jahren 947/49 richtete Otto I. drei Bistümer auf der kimbrischen Halbinsel ein: das Bistum Ripen, 947 das Bistum Schleswig und 948 das Bistum Aarhus. Nach der Gründung des Bistums Schleswig 947 wurde der erste Dom in Schleswig gebaut, von dem man weder die Lage noch die Größe kennt.
Im Jahr 1134 erschlugen die Bürger Schleswigs den dänischen König Niels in seinem Schloss, nachdem er es abgelehnt hatte, in St. Petri Zuflucht zu suchen.[1] Dieser Nachricht verdanken wir die erste schriftliche Erwähnung des Schleswiger Doms.[2] Dieser erste Kirchenbau am heutigen Standort war als dreischiffige romanische Basilika angelegt. Mit dem Abschluss des heute noch erhaltenen romanischen Querschiffs um das Jahr 1200 sind die letzten gesicherten Bauarbeiten an der romanischen Basilika dokumentiert. Als Baumaterial wurden Granit, Tuffstein aus dem Rheingebiet und Backstein verwendet.
Jedenfalls setzte schon kurz nach Errichtung des romanischen Querschiffs erneut rege Bautätigkeit ein. Im Jahr 1275 entstand bis 1300 der hochgotische Hallenchor und der Schwahl. Die romanische Basilika wurde von 1200 bis 1408 zur spätgotischen Hallenkirche erweitert und im 16. Jahrhundert vollendet. Erst 1894 erhielt diese Backsteingotik-Kathedrale ihre endgültige äußere Form. Im Drei-Kaiser-Jahr 1888, als Schleswig Provinzhauptstadt geworden war, begann auf Wunsch Kaiser Wilhelms II. die Errichtung des neugotischen Westturmes, der mit 112 Metern im Verhältnis zu den Proportionen des Domes allzu hoch geriet und sechs Jahre später fertiggestellt war. Finanziert wurde der Bau des Turmes aus französischen Reparationen an das Deutsche Reich. Auf dem Turm befindet sich in 65 Metern eine Aussichtsplattform mit Blick auf Schleswig, die Schlei und die ehemalige Fischersiedlung Holm. Im Rahmen spezieller Führungen ist sogar eine Besichtigung der Glocken oberhalb der Aussichtsplattform möglich.
Neben dem gotischen Dreikönigsaltar (um 1300) im südlichen Nebenchor, einer Bronzetaufe im Hochchor aus dem Jahr 1480 von Ghert Klinghe und der über vier Meter hohen geschnitzten Holzplastik mit der Gestalt des Christophorus von Hans Brüggemann ist das Prunkstück dieses Domes der berühmte Bordesholmer Altar. Der heutige Dom hat eine Länge von etwa 100 m.
Während eines großen Festes in Schleswig im Sommer 1218, bei dem 15 Bischöfe und 3 Herzöge anwesend waren, wurde der damals neunjährige Königssohn Waldemar im Schleswiger Dom zum Junior-König von Dänemark gesalbt und gekrönt.[4] Vielleicht war dieses Ereignis zugleich die Einweihung der neuerbauten romanischen Basilika in Gegenwart ihres Förderers Waldemar II. unter dem Missionsauftrag Christi im Tympanon der Petritür
Vier Jahre später, im Jahr 1222, hielt der Kardinal Gregorius ein Konzil in Schleswig ab, dem alle Bischöfe Dänemarks beiwohnten.
Der Dom war die Kirche des Bischofs und des Domkapitels. Hauptort für deren Gottesdienst darin war der Hohe Chor, wo außer dem Bischof und den Kanonikern 16 vom Kapitel angestellte Chorvikare amtierten. Zugleich diente der Dom als Pfarrkirche mit einem Laurentiusaltar, dessen genauer Ort im Dom unbekannt ist. Der Pfarrer (rector, plebanus) war vom Kapitel angestellt, das auch das Patronatsrecht ausübte.
Das Kapitelregister von 1445/50 zählt 16 offenbar schon lange bestehende Vikarien auf, eine 17. war damals bereits eingegangen. In einem Verzeichnis von 1532 werden 25 Altäre bzw. Kapellen und darüber hinaus noch einige Vikarien angeführt. Die Vikare am Dom, also die Chorvikare, die Altaristen, denen der Dienst an den Nebenaltären oblag, und deren Vertreter, waren in einer Bruderschaft (Kaland) zusammengeschlossen, die im Dom einen St. Trinitatis-Altar hatte.
Seit 1481 gab es eine aus Klerikern und Laien gebildete Rosenkranzbruderschaft, der ebenfalls ein Altar im Dom zugehörte, und seit etwa 1450 die Marianer mit einem von vier Priestern bedienten Altar. Zu den Besitzern einer Vikarie gehörte der Organist. Unter den Kirchenbedienten niederen Ranges werden der Glöckner und der Lampenanzünder genannt. Der Schatzmeister des Kapitels hatte drei stets brennende Lampen in der Domkirche zu unterhalten. Dem Domkapitel unterstanden eine Priesterschule (im Chor des Domes) und eine mehr der Allgemeinbildung dienende Kapitelschule (erstmals 1307 genannt).
Wie andernorts so war es auch in Schleswig vornehmlich die Bürgerschaft, die Luthers Lehre annahm. Bischof und Domkapitel dagegen verhielten sich ablehnend. Da der Dom zugleich als Pfarrkirche diente und andererseits die Landesherrschaft der neuen Lehre nicht abgeneigt war, konnte das Domkapitel nicht verhindern, dass nach dem tumultuarischen Auftritt des ehemaligen Mönchs Friedrich (er hatte mit Bürgerhilfe die Domkanzel gewaltsam in Besitz genommen) im folgenden Jahr 1527 König Friedrich I. auf Ersuchen des Rates einen evangelischen Pastor, Marquard Schuldorp, für den Dom aus Wittenberg berief und dieser von Rat und Gemeinde angenommen wurde.
Die Besoldung bestand, da das Kapitel nichts dazu hergeben wollte, zunächst nur aus den geringen Einkünften des Laurentiusaltars. 1528 ließ der König die freigewordene Vikarie St. Andreae hinzulegen. Mit der Verwaltung der Einkünfte wurde der Rat betraut, der seinerseits Mittel für den Prediger beisteuerte. Schuldorps Nachfolger R. Westerholt (1529-54) erhielt 1531 neben jener Vikarie die Einkünfte der Hl. Geistkirche und der Kirche auf dem Holm, der beiden letzten Pfarrkirchen innerhalb der Stadt, die auf diese Weise jetzt aufgehoben wurden. Ihre Gemeinden kamen zum Dom.
Aus einer Pfarrei des Kapitels war die evangelische Hauptpfarrkirche der Stadt geworden. Der hieran maßgeblich beteiligte Rat der Stadt Schleswig versuchte bald darauf, das alleinige Patronatsrecht zu erlangen. Aber noch unterstand der Dom dem beim alten Glauben verharrenden Bischof und seinem Kapitel, das weiterhin im Chor seine Gottesdienste hielt.
Friedrich I. nutzte die Gunst der Stunde zu einigen landesherrlichen Eingriffen ins Kirchenwesen, ließ aber manches beim Alten. Erst Christian III. (1533-59) versuchte, überall die Reformation durchzusetzen. Er nötigte Bischof Gottschalk 1533, die neuen Verhältnisse am Dom anzuerkennen, dem König Stellenbesetzungsrechte einzuräumen und den Domherrngottesdienst einzuschränken.
Infolge der raschen Ausbreitung der Reformation verloren Bischof und Kapitel bald ihre Funktionen als geistliche Aufsichtsbehörde. An ihre Stelle traten am Ende der 30er Jahre evangelische Superintendenten, denen Aufsichtsbezirke entsprechend der weltlichen Ämtergliederung zugeteilt wurden.
Nach dem Tod Bischof Gottschalks 1541 war der Weg frei für eine umfassende Neuordnung, die noch im gleichen Jahr zwischen König Christian III. und dem Domkapitel vereinbart und dann in die Kirchenordnung von 1542 aufgenommen wurde. An die Stelle des katholischen kam ein evangelischer Bischof, dessen geistlicher Oberaufsicht nun das gesamte Herzogtum Schleswig unterstellt wurde. Auch das Domkapitel wurde als Institution beibehalten, jedoch nur mit einer Stellenzahl für acht Domherren. Drei von ihnen erhielten Leitung und Lehramt an der neu einzurichtenden Domschule (die eine höhere evangelische Schule für das ganze Land werden sollte).
Zum ersten evangelischen Bischof wurde Tilemann von Hussen erwählt. Die gesonderten Gütermassen und sonstigen Einkünfte des Bischofs sowie des Kapitels und mit letzteren auch die der Domkirche, die bisher im Wesentlichen unangetastet geblieben waren, behielten ihren Sondercharakter und standen nun, zum Stiftsgut zusammengefasst, den evangelischen Nachfolgeinstitutionen zur Verfügung.[9]
Nachdem im Jahre 1542 Bugenhagens Kirchenordnung angenommen worden war, entstand im „Schwahl“ durch Fürstbischof Adolf und vor allem auf Betreiben seines Generalsuperintendenten Paul von Eitzen im Jahre 1563 das paedagogium publicum, eine Gelehrtenschule. Nach deren Ende um 1583 wurde im „Schwahl“ bis zum Jahre 1887 der Dommarkt abgehalten, der in seinen Ursprüngen wohl bis in frühmittelalterliche Zeit zurückreicht und einst am 3. Februar, dem Todestag Ansgars, eingeläutet wurde. Der jetzige „weihnachtliche Schwahlmarkt“ setzt die Jahrhunderte alte Markttradition an diesem Ort fort. Seine Einnahmen dienen der Rettung und Erhaltung bedrohter Kunstwerke im Dom.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schleswiger Dom aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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