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Autor Thema
erika



  
Verfasst am: 29.06.2010 19:51

Alternative Schreibweisen:

In flagranti (eigentlich in flagrante delicto = in den Flammen des Verbrechens)

Bedeutungen:

[1] lateinisch für „auf frischer Tat“

Herkunft:

Die ursprünglich juristische Formel geht auf eine Formulierung im von Tribonianus von 529 bis 534 herausgegebenen Codex Iustinianus zurück. Dort heißt es: in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi (sie sind direkt bei der Ausführung des Raubes und der Verübung des Verbrechens ertappt worden).

   
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