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Autor
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Thema
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erika
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Verfasst am: 29.06.2010 19:51
Alternative Schreibweisen:
- In flagranti (eigentlich in flagrante delicto = in den Flammen des Verbrechens)
Bedeutungen:
- [1] lateinisch für „auf frischer Tat“
Herkunft:
- Die ursprünglich juristische Formel geht auf eine Formulierung im von Tribonianus von 529 bis 534 herausgegebenen Codex Iustinianus zurück. Dort heißt es: in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi (sie sind direkt bei der Ausführung des Raubes und der Verübung des Verbrechens ertappt worden).
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